Termin-Informationen
- Sonntag | 3. April 2022
- 18:00
mit Volker Dust
Am 02.04.2022 laufen die Bestimmungen des 2. Abschnitts der Thüringer Verordnung zur Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 aus. Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes sieht nur noch wenige allgemeine Vorgaben zu Masken und Tests in Einrichtungen für gefährdete Gruppen vor. Hierzu zählen jedoch keine religiösen Veranstaltungen. Falls es jedoch aufgrund der derzeitigen Inzidenzwerte zu neuen Regelungen kommt, wird dies, sobald wir davon Kenntnis haben, hier veröffentlicht. Wir bitten vorab schon um gegenseitige Rücksichtnahme und Verständnis füreinander, sollten sich die Vorgaben lockern.